Veröffentlich am 5. November 2021

Liebe Schwimmabteilungsmitglieder,

zunächst einmal möchten wir uns sehr herzlich bedanken dafür, dass Sie unserer Abteilung trotz der coronabedingten Ausfälle die Treue gehalten haben!
Inzwischen läuft der Trainings- und Kursbetrieb unter entsprechenden Auflagen wieder vollständig, die Leistungssportler waren äußerst erfolgreich, und im Schwimmkursbereich werden vom engagierten Trainerteam sogar Sonderschichten eingelegt, damit der Stau angebaut werden kann.

Wir haben in der Abteilungsführung lange diskutiert und sehr viel überlegt, wie wir gerecht handeln können und ob wir in diesem Jahr den Abteilungsbeitrag in voller Höhe einziehen sollen oder nicht. Laufende Kosten entstehen dem Verein nämlich auch in der Zeit, wenn keiner oder nur ein Teil der Mitglieder ins Schwimmbad dürfen und die Beiträge sind knapp kalkuliert. Außerdem war im vergangenen Jahr ein erheblicher Mehraufwand durch die neuen Coronabestimmungen zu verzeichnen, und viel finanzielle Luft hat die Schwimmabteilung als gemeinnützige Einrichtung ohne Gewinnorientierung, nicht.

Wir haben nun entschieden, nur einen Teil des Jahresbeitrages einzuziehen und diesen auch erst zum Ende des Jahres, um für Sie einen gewissen Ausgleich für die entgangenen Wasser- und Trainingszeiten zu schaffen. Dieser Teilbetrag (50% des regulären Jahresbeitrages) für das Kalenderjahr 2021 wird in den nächsten Wochen vor Jahresende abgebucht, sofern Sie eine Einzugsermächtigung erteilt haben.

Die nächsten Abteilungsbeiträge für das Jahr 2022, sowie die aktuelle Sportbetriebspauschale 2021/2022 werden im ersten Quartal des Kalenderjahres 2022 eingezogen.
Zukünftig wird wieder auf den regulären Einzugrhythmus umgestellt: Mitgliedsbeiträge im ersten Jahresquartal, Sportbetriebspauschale zum Beginn einer Saison (Sept./Okt).

Diese Entscheidung ist eine freiwillige Kulanzentscheidung seitens der Schwimmabteilungsleitung.
Wie der BLSV bereits festgestellt hat, sind Mitgliedsbeiträge und abteilungsbedingte Sonderumlagen für gemeinnütziger Sportverein sehr knapp kalkuliert und berücksichtigen vor allem die Kosten, die ganzjährig anfallen. Im Regelfall sollte die Solidarität der Mitglieder zu ihrem Verein in schweren Zeiten so selbstverständlich sein, dass die Existenz des Vereins nicht in Gefahr gerät. Insofern ist es im Normalfall nicht gerechtfertigt, den Beitrag zu mindern oder zurück zu erstatten – wir tuen es aufgrund Ihrer Treue trotzdem.

Damit haben wir auch die vielfachen Wünsche berücksichtigt, die an uns über die vergangenen Wochen herangetragen wurden. Wir wünschen euch nun eine gute Trainingszeit im nassen Element!

Herzliche Grüße,

Abteilungsleitung TSV Altenfurt e.V. Schwimmen