Regelungen zum ermäßigten Beitrag für Schüler/Studenten/FSJ’ler/Schwerbehinderte und Auszubildende wenn die Volljährigkeit erreicht oder überschritten ist

Du hast aktuell einen ermäßigten Beitrag und bist bereits Volljährig oder Dir steht dieser besondere Geburtstag, in diesem Jahr noch bevor? Dann bist Du auf dieser Seite richtig.

Die Volljährigkeit bringt neben vielen neuen ersehnten Rechten auch neue Pflichten mit sich. Dies betrifft auch die Mitgliedschaft beim TSV Altenfurt.

Da Du mit dem Erreichen der Volljährigkeit uneingeschränkt geschäftsfähig und für Dich selbst verantwortlich bist, möchten wir Dir erklären, was sich in der Verwaltung bei Deiner Mitgliedschaft ab diesem Jahr ändert und unter welchen Bedingungen Du Deinen derzeit ermäßigten Beitrag behalten kannst.

1) Was passiert in der Verwaltung mit Deiner Mitgliedschaft?

In dem Jahr deiner Volljährigkeit werden wir Deinen aktuellen ermäßigten Beitrag mit einem Ablaufdatum zum Ende des Jahres versehen und den Folgebeitrag „Einzelbeitrag“ für das Folgejahr hinzufügen. Dies betrifft den Beitrag Hauptverein und die Beiträge der Abteilungen.

Für den Fall, dass Du als Mitglied einem Familienverbund zugeordnet ist, wirst Du aus diesem herausgelöst. Damit erhältst Du die Möglichkeit, Deine Mitgliederdaten über Mitglieder-Online zukünftig selbst zu ändern und zu pflegen.
Die hinterlegte Kontoverbindung bleibt bestehen, soweit Deine Beiträge bisher per Lastschrift bezahlt wurden. Wenn wir die Bankverbindung anpassen sollen, bitten wir um Mitteilung an unsere Verwaltung.

Dein aktueller ermäßigter Beitrag kann bei erbrachtem Nachweis weiter bestehen bleiben, siehe Punkt 2)

2) Wie kannst Du den ermäßigten Beitrag behalten?

Damit Du Deinen ermäßigten Beitrag behalten kannst, bitten wir Dich, uns bis zum 01.12. diesen Jahres einen entsprechenden Nachweis für das kommende Jahr vorzulegen (Schulbesuchs-, Immatrikulations- oder Ausbildungsbescheinigung).
Nach der Vorlage der Bescheinigung, verlängern wir das Ablaufdatum von Deinem ermäßigten Beitrag um ein weiteres Jahr.

Dieser Nachweis muss dann zukünftig jedes Jahr, immer bis zum 01.12 des aktuellen Jahres, für das Folgejahr von Dir unaufgefordert in der Geschäftsstelle vorgelegt werden.
Die Bescheinigung kann persönlich im Büro der Verwaltung abgegeben werden oder postalisch an die Verwaltung des Vereins geschickt oder per Mail an mail@tsvaltenfurt.de gesendet sein.

Wichtig und bitte beachten!

Liegt uns die Bescheinigung nicht rechtzeitig vor, Stichtag 01.12.(!), ist für das Folgejahr durch den voreingestellten Folgebeitrag automatisch der normale Einzelmitgliedsbeitrag wirksam.

Damit Du immer rechtzeitig daran denkst, empfehlen wir Dir, einen festen wiederkehrenden Termin in Deinem Kalender einzutragen. Am besten schon für Anfang Oktober, dann bleibt noch genug Zeit bis zum 01.12..

3) Für welchen Fall kannst Du einen Antrag auf ermäßigten Beitrag stellen?

Auch für den Fall, dass du im kommenden Jahr erst etwas später mit der Schule, Studium, FSJ oder Ausbildung beginnst und zum 01.12. noch keine Bescheinigung für das Folgejahr vorlegen kannst, habe wir eine Lösung für Dich.

Fülle einfach den „Antrag auf ermäßigten Beitrag“ aus und sende uns diesen zu. > Download Antrag <

4) Welcher ermäßigte Beitrag ist für Dich möglich?

Du bist Möglicher Beitrag Verweis
Schüler/Student „Schüler / Student“ oder „In Familie“
Auszubildende(r) „Auszubildender“
FSJ`ler „Schüler / Student“ oder „In Familie“
Behindert >=80% Behinderungsgrad „Schwerbehindert“ oder „In Familie“ siehe §5 Beitragsordnung

5) Wann hast Du einen / keinen Anspruch auf reduzierten Beitrag beim Hauptverein?

Bist Du jünger als 18 Jahre, hast du beim Hauptverein grundsätzlich einen Anspruch auf einen reduzierten Beitrag und musst keinen weiteren Nachweis erbringen. In den Abteilungen kann diese Regel differieren.

Du hast keinen Anspruch auf einen ermäßigten Beitrag, wenn du das 18te Lebensjahr vollendet hast und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst, bei der Du eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 20h überschreitest.

Unabhängig von Deiner Arbeitszeit hast Du, für die nachgewiesene Dauer, Anspruch auf einen reduzierten Beitrag wenn Du in Ausbildung (mit IHK- Ausbildungsvertrag) bist oder ein freiwilliges Sozialas Jahr (FSJ) absolvierst.

Eine Altersgrenze für einen ermäßigten Beitrag gibt es keine.

6) Wie hoch können Deine Beiträge ausfallen?

Neue Beiträge die sich durch Änderung Deines Beitragsstatus ergeben können, kannst Du nachlesen unter https://www.tsvaltenfurt.de/beitrag/

7) An wen kannst Du Dich bei Fragen wenden?

Sollten sich Fragen ergeben, kannst du Dich gerne an unserer Verwaltung wenden. https://www.tsvaltenfurt.de/kontakt/

8) Was ist die Grundlage für diese Vorgehensweise und wie gehen wir bei bei Sonderfällen vor?

Die Grundlage für alle Fragen rund um das Thema Beiträge für den Hauptverein legt unsere Satzung fest. Ändern kann diese nur die Delegiertenversammlung (DLV). Weitere Details werden in der Beitragsordnung geregelt. Diese kann nur der Hauptausschuss (HS) ändern.

Über Sonderfälle, die sich aufgrund der Satzung und Beitragsordnung kurzfristig nicht lösen lassen, entscheidet das Präsidium mit einfacher Mehrheit, bis diese im nächsten HS besprochen und abgestimmt werden können.

Sollte nach Beratung im HS dieser beschließen, dass eine Ergänzung der Satzung oder Beschluss in der DLV nötig ist, wird das Präsidium dies als Beschlussvorlage, mit vorheriger Zustimmung des HS, für die nächste DLV vorbereiten und zur Abstimmung in der DLV vorlegen.