Veröffentlich am 9. November 2021

Liebe Gäste der Tennishalle,

gemäß der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§ 17) gilt in Bayern ab Dienstag 09. November 2021 die Ampelstufe ROT, das heißt: 2G plus-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht für das Spielen in der Tennishalle.

2G+-REGEL:

  • Zutritt nur mit gültigem Nachweis (schriftliche oder elektronische Fassung) über: geimpft, genesen und getestet
      • Kein Zutritt ohne Test!
      • bis zum 12. Lebensjahr und Schüler ab dem 12. Lebensjahr: Zutritt auch bei 2G plus

FFP2-MASKENPFLICHT:

  • das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend!
  • Ausgenommen sind:
    • Kinder und Jugendlichen zwischen dem sechsten und sechszehnten Geburtstag (OP-Masken-Pflicht!)
    • Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten muss.

Bitte bringt zuverlässig eure Nachweise mit, sodass hier ein reibungsloser und harmonischer Siel- und Trainingsbetrieb möglich ist.

Bei Fragen, wendet euch gerne an die Tennishallenverwaltung unter: tennishalle@tsvaltenfurt.de

Alle Hallenbucher werden auch per Mail über die aktuelle Lage und die Regelungen informiert.

TSV Altenfurt e.V.
Präsidium