Zutritt zu Schwimmbädern:
Für den Zutritt in Schwimmbäder von NürnberBad gilt die 2G-Regelung:
Es dürfen nur geimpfte oder genesene Personen eintreten.
Eine Identitätsfeststellung (Ausweiskontrolle) erfolgt bei jedem Zutritt, zusammen mit allen Nachweisen, die unaufgefordert vorzuzeigen sind.
Personen die einmal mit dem Impfstoff „Janssen“ (Johnson & Johnson) geimpft wurden, gelten nicht als vollständig geimpft. Erst an Tag 15 nach einer zweiten Impfung (empfohlener Impfstoff Moderna oder Biontech) gelten die Personen als vollständig geimpft. Alternativ gelten auch genesene Personen, die zusätzlich einmal mit dem Impfstoff „Janssen“ geimpft wurden, als grundimmunisiert.
Ausnahme:
- All diejenigen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen
können, erhalten unter Vorlage des entsprechenden ärztlichen Attests im Original sowie eines negativen Tests (Schnelltest max. 24h alt) ebenfalls Zugang.
- Kinder bis zum 14. Geburtstag haben Zutritt.
- Schülerinnen und Schüler zwischen dem 14. und 18. Geburtstag, die nicht geimpft oder genesen sind, um dort selbst sportlich aktiv zu sein, haben bis auf weiteres Zutritt, um sich selbst sportlich zu betätigen.
Einlass:
- Für den Einlass sind ein Personalausweis sowie einer der folgenden Nachweise bereit zu halten:
- Impfpass oder elektronische Bescheinigung (z.B. CovPass-App) zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) im Original.
- Im Fall einer überstandenen COVID-19 Infektion: Genesenennachweis im Original (genesene Personen), welcher mindestens 28 Tage alt und nicht älter als 90 Tage ist.
- evtl. Schülerausweis
FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Personen. Eine medizinische Maske (OP-Maske) ist nicht ausreichend. Zur Trainingsdurchführung im Wasser, sowie zum Duschen ist der Mund-Nasen-Schutz abzunehmen.
Personen, die aus medizinischen Gründen den Mund- und Nasenschutz nicht tragen dürfen (Nachweis durch originales ärztliches Attest), sind unter entsprechedner schriftlichen Nachweisvorlage von den generellen Trageverpflichtungen befreit, sowie Kinder bis zum sechsten Lebensjahr.
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