Veröffentlich am 13. November 2020

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am späten Abend des 12. November eine Änderung der >>8.  nfektionsschutzmaßnahmenverordnung verkündet. (Hier die Änderungen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-639/)

Darin heißt es, dass der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzstudios und anderen Sportstätten untersagt ist. Einzig der Schulsport sowie der Profisport bleiben erlaubt.

Alle Indoor-Sportanlagen des TSV Altenfurt inkl., der Tennishalle sind somit bis auf Weiteres geschlossen.