Veröffentlich am 16. Juni 2020

Am 16.06 wurden von der Staatkanzlei weitere Lockerungen beschlossen:

  • Im Bereich des Sports kann ab dem 22. Juni 2020 die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebes erfolgen. Die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden aufgehoben. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung).
  • Ab dem 22. Juni 2020 können Hallenbäder sowie Innenbereiche von Thermen und Hotelschwimmbäder einschließlich Wellness- und Saunaangebote wieder geöffnet werden.
  • Veranstaltungen: Andere, üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstage, Schulabschlussfeiern oder Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.

Quelle: Staatskanzlei

 

Michael Frank

Vize-Präsident Sport