Hüttenordnung für die Vorderkarhütte in Kelchsau (gültig seit 01.01.2007)

I.Der TSV Altenfurt-Nürnberg e.V. hat in Kelchsau/Tirol im Langen Grund die Vorderkar-Brennhütte gepachtet. Die Hütte wurde von der Ski- und Touristikabteilung in Selbsthilfe und mit Mitteln der Abteilung ausgebaut. Die Verwaltung der Hütte obliegt der Ski- und Touristikabteilung, vertreten durch den von den Mitgliedern bei der jeweiligen Hauptversammlung gewählten Hüttenwart bzw. den von der Verwaltung der Ski-Abteilung ernannten Stellvertreter. Der Hüttenwart und die Mitglieder der Abteilungsleitung haben das Recht, Arbeits- und Kontrollbesuche unangemeldet durchzuführen.

II.Über die Vergabe der Termine entscheidet nur der Hüttenwart oder dessen Stellvertreter nach folgenden Grundsätzen:

a) Dem Hauptverein stehen pro Jahr mindestens drei Termine für Gruppenfahrten an Wochenenden außerhalb der Ferienzeiten zur Verfügung. An diesen Tagen ist die Hütte ausschließlich vom Hauptverein bzw. den von ihm ausgewählten Abteilungen oder Gruppen belegt.

b) Termine für Arbeitsfahrten werden vom Hüttenwart je nach Bedarf und in Absprache mit der Verwaltung der Ski- und Touristikabteilung festgelegt. Der Hüttenwart bestimmt die durchzuführenden Arbeiten und begrenzt die jeweils zum Einsatz benötigten Personen nach seinem Ermessen. Teilnehmer an Arbeitsfahrten übernachten kostenlos. Bei Fahrgemeinschaften erfolgt ein Benzinzuschuss von 20.- € pro PKW.

c) Bei der Vergabe aller übrigen Termine ist am Wochenende die maximale Belegung von 20 Personen und während der Woche von 12 Personen nicht zu überschreiten. Für darüber hinausgehende Überbelegungen ist das Einverständnis des Hüttenwarts notwendig.

d) Mitgliedern der Ski- und Touristikabteilung können verbindliche Terminzusagen frühestens vier Monate vorher erteilt werden,
Nichtmitgliedern der Ski- und Touristikabteilung frühestens drei Monate vorher.

Bei stärkerem Andrang während der Ferienzeit ist die Vorstandschaft berechtigt, die Benutzung der Hütte auf sieben laufende Tage zu beschränken.
Bei gleichzeitiger Anmeldung von Wochenend- bzw. Urlaubsterminen wird nach folgenden Prioritäten vorgegangen:
1.Mitglieder der Ski- und Touristikabteilung
2.Mitglieder des Hauptvereins
3.Gäste in Begleitung von Mitgliedern der Ski- und Touristikabteilung oder des Hauptvereins

e) Bei der Anmeldung ist die Teilnehmeranzahl in ein Formblatt einzutragen. Personen, die bereits mehr als drei Wochenenden im Kalenderjahr auf der Hütte verbracht haben oder beim Hüttenwart angemeldet sind, können weitere Termine frühestens vier  Wochen vor dem zusätzlich gewünschten Termin beantragen.

f) Zugeteilte Termine sind verbindlich. Bei Absage oder Änderung eines Hüttentermins ist die Abweichung der Übernachtungsgebühr gemäß o.g. Formblattes zu entrichten. Ausnahmen können in besonderen Fällen (z.B. nachgewiesene Krankheit etc. ) von der Verwaltung der Ski-Abteilung genehmigt werden.

g) Gäste (Nichtmitglieder der Ski- und Touristikabteilung) dürfen nur in Begleitung eines TSV-Mitglieds die Hütte besuchen. Ausnahmen können nur durch den Hüttenwart bewilligt werden.

h) Der Hüttenwart ist berechtigt, bei einer Belegung von weniger als 12 angemeldeten Personen den Termin an weitere Personen zusätzlich zu vergeben.

i) Nach Beendigung des Hüttenaufenthaltes sind die übergebenen Unterlagen, einschließlich Schlüssel, Mautkarte und Abrechnung am darauf folgenden Mittwoch beim Hüttenwart oder dessen Stellvertreter abzugeben.
Bei Verlust von Schlüssel bzw. Mautkarte ist der Wiederbeschaffungswert zu entrichten.

j) Jeder Hüttenbenutzer ist verpflichtet, sich ordnungsgemäß in das Hüttenbuch einzutragen. Zeichnungen und sonstige Vermerke sind zu unterlassen.

III.Abteilungsmitglieder erhalten pro PKW eine Mautkarte zur gebührenfreien Benutzung der Mautstraße.
Nichtabteilungsmitglieder können die Mautkarte gegen eine von der Verwaltung der Ski- und Touristikabteilung festgelegte Gebühr erhalten.
Die Gesamtmautgebühr wird von der Abteilung entrichtet. Alle anderen Hüttenbenutzer, die keinen gültigen Ausweis besitzen, müssen die Mautgebühr jeweils selbst bezahlen.

IV.Die in der Hütte angebrachten Hüttenregeln sind unbedingt einzuhalten.

a) Beschwerden über Verstöße gegen die Hüttenordnung und die Hüttenregeln sind der Verwaltung der Ski- und Touristikabteilung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

b) Bei Missachtung der Hüttenregeln bzw. Verstoß gegen die Hüttenordnung ist die Verwaltung der Ski- und Touristikabteilung berechtigt, erforderlichenfalls eine angemessene Hüttensperre auszusprechen.
Grobfahrlässige Beschädigungen in und um die Hütte werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
(Alle Missachtungen und Verstöße werden in Anlehnung an die Satzungen des TSV Altenfurt behandelt.)

V.Die Verwaltung der Ski- und Touristikabteilung ist berechtigt, die Übernachtungspauschale und sonstige Gebühren der steigenden Kostenentwicklung anzupassen.

VI.Eine Änderung der Hüttenordnung kann nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates des TSV Altenfurt erfolgen.

Nürnberg, den 30.11.2006

Jutta Steinlein                                                      Berta Wondratsch
1.Abteilungsleiter                                                  Hüttenwart
Ski- und Touristikabteilung                                    Ski- und Touristikabteilung

Gerhard Schulz
1.Vorsitzender
TSV Altenfurt e.V.