Abteilungsbeiträge Wie fast jede Abteilung so haben auch wir einen jährlichen Abteilungsbeitrag, der zum 1. April eines jeden Jahres für das laufende Jahr (01.01. - 31.12.) fällig ist. Falls eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird dieser Beitrag vom Konto abgebuchte; falls keine Einzugsermächtigung vorliegt, bitten wir Sie jeweils bis spätestens 1. April den entsprechenden Beitrag auf unser Konto zu überweisen. Solltest du innerhalb eines Jahres der Abteilung beitreten, wird im ersten Jahr nur der anteilige Betrag (Eintrittsmonat - 31.12.) fällig und ist auf oben genanntes Konto zu überweisen. | Kategorie | Überweisung
| Einzugsermächtigung
| | | Jahrebeitrag [€]
| Monatsbeitrag[€]
| Jahresbeitrag[€]
| Montasbeitrag[€]
| | Familie | 86,00
| 7,20
| 80,00
| 6,70
| Erwachsener (ab 18 Jahre) Renter
| 66,00
| 5,50
| 60,00
| 5,00
| Jugendlicher (bis 17 Jahre) Arbeitsloser, Sozialhilfeempfänger Schüler, Student Azubi, | 36,00 | 3,00
| 30,00
| 2,50
| Kinder (bis 14 Jahre)
| 31,00
| 2,60
| 25,00
| 2,10
|
|